Anfrage zur Fällaktion einer auf der Naturschutzliste vorgemerkten Blutbuche

 

Anfrage zur Fällaktion einer auf der Naturschutzliste vorgemerkten Blutbuche in Minden, Hardenbergstraße

Sehr geehrter Herr Dr. Niermann,

das MT berichtet in seiner Ausgabe vom 21. Februar 2020, dass eine als Naturdenkmal vorgemerkte Blutbuche in Minden an der Hardenbergstraße gefällt wurde. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Seit wann war die gefällte Blutbuche als Naturdenkmal vorgemerkt?

2. Wann hat der Kreis davon Abstand genommen die Blutbuche, die als Naturdenkmal vorgemerkt war, in die Liste der Naturdenkmale aufzunehmen? Was waren die konkreten Gründe und wer hat die Bewertung vorgenommen?

3. Was waren die Gründe, dass der Kreis Einspruch gegen das erstinstanzliche Urteil erhoben hat?

4. Warum hat der Kreis die Hinweise des Gerichts „es reiche eine abstrakte Gefahr um einen Baum sicherzustellen“ nicht für eine Unterschutzstellung genutzt?

5a. Wieviel Haushaltsmittel stehen für 2020 für Naturdenkmäler des Kreises MindenLübbecke zur Verfügung?

5b. Wie gestaltete sich dieser Haushaltsansatz in den letzten 5 Jahren?

6. Nach den Aussagen in der Presse hat der Kreis Minden-Lübbecke die Blutbuche an der Hardenbergstraße aufgrund einer Faulstelle und vorsätzlich zugefügten Einritzungen im Stammbereich als nicht mehr erhaltenswert bewertet. Bitte stellen Sie uns die Dokumentation über die Bewertung der Blutbuche einschließlich der Fotos über die angeblichen Faulstellen und Einritzungen zur Verfügung.

Wir bitten um eine schriftliche Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Cornelia Schmelzer            gez. Petra Walter-Bußmann

Fraktionssprecherin                   Geschäftsführerin

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