Abschaffung der Stichwahl

SPD und GRÜNE klagen vor dem Verfassungsgerichtshof NRW

Die Abgeordneten von SPD und GRÜNEN im Landtag NRW haben ein Normenkontrollverfahren beim Landesverfassungsgericht eingereicht, um eine Klärung über die verfassungsmäßige Zulässigkeit der durch CDU und FDP beschlossenen Abschaffung der Stichwahl herbeizuführen. Hierzu erklärt Bettina Fuhg, Kreissprecherin der GRÜNEN Minden-Lübbecke:

“Wir begrüßen es sehr, dass die Abgeordneten der Fraktionen von SPD und GRÜNEN im Landtag Klarheit schaffen wollen hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der beschlossenen Abschaffung der Stichwahl. Dieser Beschluss bedeutet eine massive Schwächung der Demokratie, da dem Wahlsieger künftig schon eine relative Mehrheit von zum Teil weniger als 30 Prozent genügt. Die Änderung des Kommunalwahlrechts nur rund 18 Monate vor den Kommunalwahlen und mit hauchdünner Mehrheit im Parlament ist eine unnötige Machtdemonstration von Schwarz-Gelb gegen alle parlamentarischen Gepflogenheiten. Auf die Abläufe in den Kommunen und in den Parteien vor Ort, die ihre Vorbereitungen für die Bürgermeister- oder Landratswahlen treffen müssen, haben CDU und FDP keine Rücksicht genommen.

Zudem verkennt Schwarz-Gelb, dass sich die Parteienlandschaft verändert und sich diese immer weiter aufgefächert hat. Eine größere Anzahl von Kandidaten führt aber regelmäßig dazu, dass die Stimmen sich weiter verteilen, der Wahlsieger also einen kleineren Anteil der Gesamtstimmenanzahl auf sich vereinigen kann. Wir wollen eine starke Person an der Spitze unserer Stadt und keine Zufallsmehrheiten.“

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen