Regionalplan OWL: Kritik an Flächenversiegelung

„Der vorgelegte Entwurf der Bezirksregierung für den Regionalplan OWL ist gekennzeichnet durch Flächenfraß und entspricht keiner zukunfts-orientierten Flächen- und Infrastrukturpolitik. Der sparsame Umgang mit Boden und Ressourcen wird ausgeblendet. Wichtige Umweltaspekte werden vielfach nicht beachtet.

Wir fordern Flächen zu schützen und eine Entwicklung nachhaltig zu gestalten“, sagt Cornelia Schmelzer, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kreistag Minden-Lübbecke. 

 

„Die Naturflächen werden zugunsten von ökonomisch getriebenem Flächenfraß reduziert. Auch Klimafolgen werden durch die Planungen negativ beeinflusst. Wir schlagen eine behutsamere und für Umwelt und Anwohner*innen schonendere Entwicklung der Industrieflächen vor“, betont Kreistagsmitglied Thomas Dippert.

 

„Darum haben wir uns bei der Bezirksregierung Detmold in einer umfangreichen Stellungnahme mit eigenen Vorschlägen in die Debatte um den Regionalplan OWL eingebracht. Ein großer Kritikpunkt ist der über-mittelte Bedarf für den allgemeinen Siedlungsbereich. Die kartografischen Darstellungen sind bis zu 300 Prozent überzeichnet. Das von der Bundes-regierung anvisierte Ziel von Flächenverbrauch mit 30 Hektar pro Tag – für NRW entspricht das 5 Hektar pro Tag – kann so nicht erreicht werden. Kreispolitik und Landesministerium für Umwelt NRW sind sich einig in dieser Zielvorgabe, allein der Entwurf zum Regionalplan ist da kontra-produktiv.

 

Auch beim Thema Neubau B65n Minden – Lübbecke – Preußisch Oldendorf sind wir der Auffassung, dass es Fehlplanungen sind, die den Zielen der CO²-Reduzierung und der Landschaftsschonung entgegen-stehen. Das Gleiche gilt für die angedachte Planung B 239 Südumgehung Rahden. Aus unserer Sicht sind beide zu streichen.

 

Bei der Planung von interkommunalen Gewerbegebieten, die vom Grunde her sinnvoll sind, muss darauf geachtet werden, dass einer funktio-nierenden Landwirtschaft nicht die Grundlagen entzogen werden. Die Bedenken der Landwirte sind zu beachten.

Eine einseitige Ausweisung von Kiesabgrabungen ohne konkrete Bedarfs-ermittlung und vor allem ohne klare Forschung zu Alternativen lehnen wir ab.

 

Wir wollen Biotopverbünde stärken. Das kann nur über eine Rücknahme von Siedlungsflächen geschehen. So soll die Darstellung von größeren Grünflächen wie zum Beispiel Mindener Glacis und der Grünzug West in der Stadt Minden nicht als allgemeiner Siedlungsbereich sondern als Freiraumbereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung ausgewiesen werden. Das Glacis ist in Teilen als geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt und hat zusätzlich als biotop-verbindendes Element zur Weser- und zur Baustauniederung eine hohe Bedeutung. Diese benannten Gebiete haben nicht nur Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz, sondern auch sehr wichtige klimatische Funktionen als Kaltluftschneisen innerhalb des relativ dicht besiedelten Stadtraums.

 

Im Flachsiek in der Südstadt Bad Oeynhausen ist Wasserschutzgebiet und zudem ist das Siek wichtig für die Kaltluftbildung, die in Zeiten von Klimawandel und Sommerhitze dringend für Bad Oeynhausen gebraucht wird. Da ist eine weitere Bebauung abzulehnen. In bereits mit Bebau-ungsplan versehenen Gebieten sind fast 80 ha Bauland in Bad Oeynhausen vorhanden. Also gibt es keine Notwendigkeit, neue oder zusätzliche Ge-biete auszuweisen. Zuvorderst ist der bereits beplante Bereich zu bebauen. In allen Stadtteilen sind ausreichend Flächen im Bestand vorhanden.

 

Eine besondere Gewichtung der Landwirtschaft durch die Darstellung landwirtschaftlicher Kernräume (Vorbehaltsgebiete) außerhalb des Bereiches zum Schutz der Natur als Kernflächen des Naturschutzes wird zugestimmt, wenn damit eine Sicherung der Flächen für eine land-wirtschaftliche Nutzung verfolgt wird. Damit darf aber kein Ausschluss von Naturschutzmaßnahmen auf diesen Flächen verbunden sein.

 

Die erneuerbaren Energien flächendeckend verfügbar machen ist eine Kernaufgabe der Klimaschutzpolitik. Die im Entwurf zum Regionalplan vorgelegten Ziele und Grundsätze bleiben derzeit weit hinter diesem Erfordernis zurück. Der Teilplan Energie muss daher Konzepte entwickeln und Vorgaben machen, damit die Kommunen im Kreis Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausweisen, diese Gebiete in die Flächennutzungspläne aufgenommen werden und auch die Solarenergienutzung forciert wird.

 

Der Verlauf des Radschnellweges RS3 von Minden nach Herford muss im Regionalplan aufgenommen werden. Das unterstreicht die Bedeutung des Schnellwegs als „Radverkehrsachse“ und zukünftig zentrale Verkehr-strasse. Auch das weitgehende fertiggestellte Konzept zum Radnetz OWL sollte inhaltlich stärker im Regionalplan berücksichtigt werden. Beim weiteren Ausbau des regionalen Radwegenetzes ist der Eingriff in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten“, sagt die grüne Kreistagsfraktion.

 

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