Antrag Katzenschutzverordnung

GRÜNE und CDU: Kastrationspflicht für freilaufende Katzen

Die Kreistagsfraktionen von Bündnis90/DIE GRÜNEN und CDU haben bei der Landrätin einen gemeinsamen Antrag zur Einführung einer kreisweit geltenden Katzenschutzverordnung eingereicht.

„Die Not der Katzen ist in den Tierheimen ist sichtbar. Dort werden zahlreiche verwahrloste und kranke Tiere abgegeben. Wir wollen das Leid freilebender Katzen in Minden-Lübbecke mindern und das Anwachsen der freilebenden Population verhindern“, sagt Melanie Hövert, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kreistag Minden-Lübbecke. Bereits 2015 gab es einen grünen Antrag zur Katzenschutz-verordnung.

In der Verordnung soll festgelegt werden, dass Katzenhalter*innen, die ihren Katzen den Zugang ins Freie gewähren, ihre Tiere ab 6 Monaten chippen, registrieren und kastrieren lassen müssen. Als Katzenhalter*innen gelten auch Personen, die freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellen. Um diese Katzen für den routinemäßigen Eingriff einzufangen, gibt es Hilfe von den örtlichen Tierheimen und Tierschutzvereinen. Ausgenommen von der Verordnung sind Züchter*innen, die die Nachsorge der Jungkatzen glaubhaft machen können. Die Empfehlung zur Registrierung und Kastration gibt es schon lange und soll jetzt verwaltungsseitig geregelt werden.

„Die Erfahrungen aus anderen Gemeinden haben gezeigt, dass eine Katzenschutzverordnung zu einem bewussteren Handeln der Katzenhalter*innen führt. Damit stärken wir den Menschen im Tierschutz den Rücken und lindern das Leid durch weniger Wildkatzen. Denn Freilebende halterlose Katzen sind oft unterernährt und besonders krankheitsanfällig. Sie leiden deshalb häufig unter schmerzhalten Erkrankungen und Parasiten“, erklärt Kreistagsmitglied Nils Beinke-Schulte.

Im Kreis verfügen bereits Porta Westfalica und Bad Oeynhausen über eine Katzenschutzverordnung und auch andere Kommunen, wie Rahden und Stemwede, haben zuletzt über eine Einführung diskutiert. Immer wieder wurde in der Vergangenheit bei der Zuständigkeit von der Kommune auf den Kreis verwiesen und umgekehrt. Aufgrund des §13b des Tierschutzgesetzes sind sowohl Kommunen als auch Kreise in der Lage eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Über 880 Kreise und Kommunen haben in Deutschland eine Katzenschutzverordnung eingeführt. Auch im Nachbarkreis Herford gibt es seit fast 10 Jahren die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen.

„Bei der Umsetzung soll der Austausch mit den Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Kommunen gesucht werden.  Es soll ein Stellenaufwuchs auf Seiten des Kreises verhindert werden. Tatsächlich dient eine Katzenschutzverordnung in erster Linie dazu, dass die Forderung nach Kastration durch Tierschützer*innen untermauert wird. Erst als letztes Mittel soll eine Behörde korrigierend tätig werden“, sagt Florian Staab, Geschäftsführer der CDU-Kreistagsfraktion. .

„Auf Dauer könnten sich durch eine Katzenschutzverordnung die Kosten durch die Versorgung von Fundkatzen für die Tierheime reduzieren lassen. Da unkastrierte Katzen zwei Mal im Jahr Nachwuchs bekommen können, vermehren sie sich ohne Kontrollen in unserem Flächenkreis sehr schnell“, sagt CDU-Fraktionsvorsitzender Detlef Beckschewe. 

Jedes Frühjahr werden die Tierheime in Lübbecke und Minden mit Jungkatzen überschwemmt. In dem Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis Mitte 2021 sind zum Beispiel im Lübbecker Tierheim 1.786 Fundkatzen aus Rahden, Stemwede, Pr. Oldendorf, Espelkamp, Lübbecke und Hüllhorst aufgenommen worden. Mit dem Antrag von Bündnis90/DIE GRÜNEN und CDU kann die Politik einen Beitrag leisten diese Zahl nennenswert zu reduzieren, damit auf Seiten der Tierheime Geld und Energie in Zukunft sinnvoller eingesetzt werden können.

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