NRW muss Minden-Lübbecke weiter bei der Integration unterstützen

 

Die GRÜNEN in Minden-Lübbecke fordern von der Landesregierung die vollständige Weiterleitung der Bundesmittel für Integration, die im Jahr 2020 151 Millionen Euro für NRW betragen. Dies würde bereits eine Kürzung um zwei Drittel gegenüber den Zuweisungen im Jahr 2019 bedeuten. Doch die Landesregierung ist nicht einmal bereit, diese reduzierten Mittel an die 396 Kommunen in NRW weiterzuleiten. Auch die bedarfsgerechte Anpassung der Flüchtlingspauschale soll noch nicht erfolgen.

Hierzu erklärt Benjamin Rauer, Kreissprecher der GRÜNEN Minden-Lübbecke:

„Trotz Rekord-Steuereinnahmen und Minderausgaben in Höhe von zwei Milliarden Euro gegenüber 2016 für flüchtlingsbezogene Aufgaben des Landes, will Finanzminister Lienenkämper 151 Millionen Euro, die das Land im kommenden Jahr vom Bund für Integrationsmaßnahmen bekommt, im Landeshaushalt versickern lassen. Wir fordern die Landesregierung auf, dieses Geld vollständig an die Kommunen weiterzuleiten, wo es für die Integration weiter dringend gebraucht wird. Weiterhin fordern wir Grüne in Minden-Lübbecke nach wie vor eine dauerhafte Übernahme der Kosten für Geduldete und eine auskömmliche Finanzierung der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter im Asylverfahren in den 11 Städten und Gemeinden im Mühlenkreis. In beiden Fällen gilt: Wir erwarten, dass die entsprechenden Zusagen der schwarz-gelben Landesregierung eingehalten werden. Kommunen dürfen nicht länger die Spardose dieser Landesregierung sein.“

Hintergrund:

Die Integrationspauschale des Bundes an die Länder in Höhe von 2 Milliarden Euro jährlich läuft Ende 2019 aus. Bisher hatte NRW auf diesem Weg Mittel in Höhe von 432 Millionen Euro erhalten und zuletzt vollständig an die Kommunen für deren Integrationsarbeit weitergeleitet. Nach intensiven Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wurde eine neue Flüchtlingsfinanzierung vereinbart. NRW bekommt nun nur noch 151 Millionen Euro für Integrationszwecke vom Bund und plant keine Weiterleitung dieser Mittel mehr an die nordrhein-westfälischen Kommunen ein.

Seit einem Jahr liegt ein Gutachten über die Kosten für die Unterbringung und Versorgung Geflüchteter vor, das einen Mehrbedarf pro Kopf und Jahr von bis zu 4.500 Euro feststellt. Trotz einer Verabredung mit den Kommunen, dass eine bedarfsgerechte Anpassung vorgenommen wird, plant die Landesregierung auch im Jahr 2020 keine Erhöhung der Pauschale, sondern kündigt lediglich Gespräche an. Zu der Übernahme der Kosten für geduldete Flüchtlinge gibt es noch nicht mal eine Ankündigung.

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