Mühlenkreiskliniken

Die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreis Minden-Lübbecke spricht sich für eine qualitativ hochwertige, stationäre Gesundheitsversorgung aller Patientinnen und Patienten im Kreis Minden-Lübbecke aus.

 
Ein zentrales Element der zukünftigen Entwicklung der Mühlenkreiskliniken ist hierbei die Beibehaltung der Trägerform in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Die Mühlenkreiskliniken sollen weiterhin als 100%iges Tochterunternehmen des Kreises fortgeführt werden.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen Kreistagsfraktion, Siegfried Gutsche, führt dazu aus: „Vor diesem Hintergrund begrüßt die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die gutachterliche Stellungnahme der Fa. Lofert & Lofert zu den Entwicklungsperspektiven der Mühlenkreiskliniken. Unter Beachtung des neuen Krankenhausbedarfsplans NRW sowie den dort neu festgelegten Kriterien, wie Qualitätsindikatoren, Aktualisierung von Mindestmengenregelungen, ist eine Neuaufstellung des Klinikverbundes alternativlos. Denn Krankenhäuser in NRW werden zukünftig nicht mehr nach ihrer Bettenzahl, sondern entsprechend ihres Leistungsspektrums und der dafür notwendigen Struktur- und Prozessqualität gefördert. Noch haben wir die Möglichkeit den Klinikverbund selbständig weiterzuentwickeln. Wenn nicht wir agieren, ist zu erwarten, dass ansonsten das Land mit restriktiven Maßnahmen auf uns zukommt und die Schließung einzelner Klinikstandorte vorgibt.“

Nach Abwägung aller dargestellten Gründe und umfangreichen Beratungen der Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unter anderem mit dem Vorstand der MKK,  ist deshalb eine Umsetzung des  Szenario 1 – Neubau zweier Krankenhäuser in Bad Oeynhausen und im westlichen Kreisgebiet – zwingend erforderlich, um den neuen Kriterien gerecht zu werden und die Mühlenkreiskliniken zukunftsfähig aufzustellen. Die zukünftigen Klinikstandorte müssen so gewählt werden, dass  eine optimale Versorgung der Bürgerinnen und Bürger des Kreises gewährleistet ist.

Eine Sanierung der bestehenden Krankenhäuser in Lübbecke und Bad Oeynhausen ist  hinsichtlich erheblicher Investitionen nicht darstellbar. Eine Sanierung allein reicht nicht aus. Eine zusätzliche Modernisierung dieser Häuser würde die Kosten weiter in die Höhe treiben und damit die erforderlichen Mittel für entsprechende Neubauten übersteigen. Ausdrücklich begrüßt die Grüne Kreistagsfraktion, dass der Vorstand der Mühlenkreiskliniken als Nachnutzung für das Krankenhaus in Rahden und möglicherweise im Bereich Petershagen über die Implementierung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) nachdenkt. Diese MVZ sehen sich nicht als Konkurrenz zu den niedergelassenen Arztpraxen, sondern wollen zukünftig dort unterstützen, wo es tatsächlich einen Bedarf nach ambulanter medizinischer Versorgung gibt. 

Die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht sich für eine Beschlussfassung in der Kreistagssitzung am 25.10.2021 aus, einen entsprechend überarbeiteten Förderantrag für den Neubau zweier Krankenhäuser in Bad Oeynhausen und im westlichen Kreisgebiet bis zum 15.11.2021 beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) einzureichen. Dieser Beschluss des Kreistages soll danach in der Sitzung des Verwaltungsrates der Mühlenkreiskliniken am 27.10.2021ebenfalls beschlossen werden und vom Vorstand der Mühlenkreiskliniken umgesetzt werden.

Siegfried Gutsche merkt an: „An dieser Stelle ist die umfangreiche, sachliche Kommunikation über das Schwerpunkthema dieser Wahlperiode von Seiten der Landrätin Frau Bölling und mit Unterstützung des Vorstandes der Mühlenkreiskliniken, Herrn Dr. Bornemeier und Herrn Dr. Noetzel,  besonders hervorzuheben. Die Thematik wurde in zahlreichen Sitzungen und in unterschiedlichen Gremien ausführlich dargestellt und diskutiert.“ Die Bedeutung und Tragweite der beabsichtigten Planungen ist allen informierten Mitgliedern des Kreistages Minden-Lübbecke, den Stadtratsfraktionen der Gemeinden und Städte und den  Bürgermeister*innen bekannt. Der Neubau zweier Krankenhäuser ist eindeutig die bisher größte Herausforderung  und Aufgabe des Kreises Minden-Lübbecke, die vor uns liegt.

Anzumerken ist, dass die zweite Säule der Krankenhausfinanzierung, neben dem Deutschen Fallpauschalensystem (GDRG/German Diagnosis Related Groups), nämlich die Investitionsförderung im Wesentlichen durch die Bundesländer, nicht annähernd mehr als ausreichend zu bezeichnen ist. Dabei gehört das Land NRW im bundesweiten Vergleich bisher eher zu den Schlusslichtern im Bundesvergleich. Insbesondere vor diesem Hintergrund erwarten wir jetzt positive Entscheidungen des Landes NRW hinsichtlich der Fördermittelvergabe zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger.

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