GRÜNE: Behörde darf Rückbau von Schottergärten anordnen

Bunt blühende Vorgärten, zahlreiche unterschiedliche Stauden, Zwiebelblumengewächse und verschiedene Sträucher in den Vorgärten sind nicht nur für Spaziergänger ein Hingucker und häufig auch ein Dufterlebnis. Sie sind insbesondere eine Nahrungsbasis für Insekten, Vögel, Schmetterlinge und sind eine wichtige Basis zum Erhalt der Artenvielfalt. Gleichzeitig können die Böden bei Starkregen Wasser aufnehmen und speichern und entlasten damit die Kanalisation.

„Es ist ein Irrtum, dass die in den letzten Jahren sich immer mehr ausbreitende Schottergärten, pflegeleicht seien. Dieser Eindruck entsteht vielleicht im ersten Jahr. Aber dann ist regelmäßig Pflege angesagt. Das ausgelegte Unkrautvlies ist unwirksam, wenn Samenunkräuter in Geschwaderstärke einfliegen und in die Zwischenräume der Steine einen Platz zum Keimen finden. Es sind schließlich robuste Überlebenskünstler und dann hat man ein Problem.

Die Pflege wird mühsam, denn Hacken geht nicht, da die Zinken an den Steinen abprallen. Rausziehen? Geht auch nicht, weil die Pflanzen abreißen und neu austreiben. Außerdem sind Schottergärten teuer. Preise von 100 Euro und mehr pro Tonne sind für die Anlieferung des Schotters keine Seltenheit. Und Schottergärten gelten in vielen Kommunen als versiegelte Fläche. Da können zusätzlich noch Abwassergebühren fällig werden. Zudem sind Schottergärten biologisch fast tot, haben eine schlechte Klimabilanz und schädigen den Boden.

Häufig werden zudem noch wasserundurchlässige Vliese verlegt, so dass bei stärkerem Regen das Wasser ungehindert auf Fußwege oder Straße fließen und die Kanalisation belasten.

Es gibt Alternativen zu Schotter und zwar pflegeleichte Gärten. Ein Vorgarten mit schlichter Eleganz und kühlen Farben etwa kann auch mit Pflanzen erreicht werden. Elegante, silbern schimmernde Gräser, architektonisch anmutende Wolfsmilchgewächse und Farbtupfer in pastelligem Violett von Malven und Wiesensalbei halten Einzug in den modernen, pflegeleichten Garten. Sie lieben es trocken und sonnig und bieten dennoch Unterschlupf und Nahrung für viele Tierarten. Auch das ist ein Schritt nach vorne, der Insekten ganz direkt hilft“, sagt Cornelia Schmelzer, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Kreistagsfraktion.

Die Landesbauordnung NRW hat seit diesem Jahr das bereits seit längerem bestehende Verbot von Schottergärten nochmal präzisiert. Zusätzlich hat das Mindener Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27.07.2023 entschieden, dass Behörden das Recht und die Pflicht haben, die Beseitigung von Schottergärten zu fordern. Es bestätigte eine Ordnungsverfügung einer Gemeinde zur Beseitigung eines Schottergartens. Die Verfügung, den Schotter nebst Unterlage zu beseitigen und die Fläche zu begrünen oder zu bepflanzen, bezieht sich auf den Paragrafen 8 der Landesbauordnung NRW.

„Dieses Urteil begrüßen wir GRÜNE sehr. Wir erwarten, dass die zuständigen Behörden jetzt aktiv handeln. Denn hier geht es nicht darum, ob Schottergärten als optisch attraktiv oder unansehnlich empfunden werden. Es geht darum, wertvolle Böden in einer Zukunft mit Ressourcenmangel und Klimawandel zu erhalten, zu schützen und die Artenvielfalt zu fördern. In Kommunen ohne eigene Baugenehmigungsbehörde ist der Kreis zuständig. Bei allen anderen sind die Bauämter aufgefordert aktiv zu werden. Die Verwaltungen sollten im ersten Schritt Aufklärungsarbeit leisten, die Menschen ansprechen und ihnen Handlungsmöglichkeiten für naturnahe und trotzdem pflegeleichte Flächen aufzeigen. Ziel ist dabei immer ein besseres Kleinklima sowie Grünflächen für Mensch und Tier zu schaffen. Erst wenn Information und Aufklärung ignoriert werden, sollten die Behörden dann ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen und weitere Maßnahmen einleiten“, so die GRÜNE Fraktionsvorsitzende Cornelia Schmelzer.

 

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