Sehr geehrter Herr Dr. Niermann,
im vorigen Jahr wurde der Kreis von Herrn Dodenhöft daraufhin gewiesen, dass eine wertvolle Feuchtwiese mit Kopfbaumbestand an der Varlheider Straße linkerhand zwischen Kolbus und dem Renaturierungsgebiet der großen Aue zum Verkauf steht. Diese Fläche gehört räumlich zum Gebiet der Stadt Espelkamp und liegt im Bereich des geplanten Landschaftsplanes Espelkamp und im Landschaftsschutzgebiet.
Jetzt ist diese wertvolle Wiese überackert und zusätzlich massiv Erde aufgebracht worden. Die Kopfbäume wurden stehen gelassen, jedoch wurde bis kurz vor die Stämme geackert, so dass eine dauerhafte Schädigung zu befürchten ist. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, das sich in unmittelbarer Nähe zwei besetzte
Storchenhorste befinden.
• Ist dem Kreis die Überackerung dieser Fläche bekannt?
• Hat der Kreis hierzu eine Genehmigung erteilt?
• Wie beurteilt der Kreis die Überackerung unter dem Aspekt des anstehenden Landschaftsplanes?
Laut § 4 Abs 1 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in NRW ist es verboten Dauergrünland umzuwandeln.
• Welche Maßnahmen ergreift der Kreis bei Verstößen gegen dieses Gesetz?
• Nach welchen Kriterien erteilt der Kreis generell Genehmigungen für die Überackerung von Grünland?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Cornelia Schmelzer
Fraktionssprecherin