Landwirtschaft lässt artenreiche Grünflächen schrumpfen

Die GRÜNEN im Kreistag Minden-Lübbecke weisen darauf hin, dass in Rahden eine aus naturschutzfachlichen Gründen wertvolle Feuchtwiese mit Kopfbaumbestand überackert und zusätzlich massiv Erde aufgebracht wurde. Die Fläche liegt im Grenzbereich von Espelkamp und Rahden an der Varlheider Straße linkerhand zwischen der Firma Kolbus und dem Renaturierungsgebiet der großen Aue. Die Kopfbäume wurden stehen gelassen, jedoch wurde bis kurz vor die Stämme geackert, so dass eine dauerhafte Schädigung zu befürchten ist. Um den Sachverhalt zu klären, haben die GRÜNEN im Kreistag eine Anfrage an den Landrat gestellt. Dazu erklärt Cornelia Schmelzer, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kreistag:

„Schon im ersten Grünland-Report 2014 des Bundesamtes für Naturschutz wurde auf massive Grünlandverluste hingewiesen. Dieser bundesweite Rückgang um 7,4 % ist ein besorgniserregender flächenmäßiger Verlust und bei uns im Kreis wird dieser Trend unterstützt. Eine wertvolle Feuchtwiese wurde überackert. Sie liegt im Landschaftsschutzgebiet im Bereich des geplanten Landschaftsplanes Espelkamp. Diese Fläche ist beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW in der Karte der gesetzlich geschützten Biotope sogar als Verbundfläche mit herausragender Bedeutung festgelegt und als Grünland ausgewiesen.“

Winrich Dodenhöft, grünes Mitglied der Begleitkommission zum Landschaftsplan Espelkamp betont dazu: „Wir Grüne haben dem Kreis im Jahr 2017 empfohlen diese wertvolle Wiese anzukaufen. Das ist nicht passiert. Das Überackern dieser Wiese, und damit die Zerstörung einer ökologisch wertvolle Fläche für Insekten, Kleintiere und Pflanzenvielfalt, hätte verhindert werden können.“

Dazu sagt Cornelia Schmelzer: „Auf der einen Seite wird ein Landschaftsplan ausgearbeitet um die Natur zu schützen und auf der anderen Seite verpasst der Kreis durch Nichthandeln die Möglichkeit die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft zu stärken und dem massiven Grünlandverlust entgegen zu steuern.

Für uns Grüne ist es deshalb wichtig über unsere Anfrage zu erfahren, wie der Kreis die Überackerung unter dem Aspekt des anstehenden Landschaftsplanes bewertet. Denn laut

  • 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in NRW ist es verboten Dauergrünland umzuwandeln. Wir möchten auch eine Antwort haben nach welchen Kriterien der Kreis generell Genehmigungen für die Überackerung von Grünland erteilt. Unser wertvolles Grün ist bedroht. Wir fordern ein Umdenken, um die Grünlandflächen zu schützen. Für uns Naturschützer ist eine Wiese mehr als nur schnödes Grün: Es ist ein Eldorado der Artenvielfalt. Wiesen sind Lebensraum für seltene Gräser und Blütenpflanzen, für Insekten und Vögel, kleine Säugetiere und Amphibien.“

 

Anlagen:
Foto der überackerten Fläche im Grenzbereich Espelkamp und Rahden,
Anfrage der GRÜNEN Kreistagsfraktion zur Überackerung einer wertvollen Feuchtwiese,

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