GRÜNE Kreistagsfraktion will Mittel aus der Investitionsoffensive des Landes schnell abrufen
Rekordzuweisungen über das Gemeindefinanzierungsgesetz, Beteiligung an den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer und nun die Investitionsoffensive in Höhe von zwei Milliarden Euro: Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat die finanzielle Situation der Kommunen seit der Regierungsübernahme deutlich verbessert. Jetzt steht fest, wie viel Geld Minden-Lübbecke aus dem von SPD- und GRÜNEN Landtagsfraktion initiierten kommunalen Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ erhält. Die GRÜNE Fraktion im Kreistag Minden-Lübbecke hat die Verwaltung daher aufgefordert, die Mittel so schnell wie möglich abzurufen und alsbald ein Konzept für die Investitionen vorzulegen.
Dazu erklärt Uwe Lämmel, Kreistagsmitglied der GRÜNEN und Kreisschulausschuss-vorsitzender: „Minden-Lübbecke kann dank des kommunalen Investitionsprogrammes, Gute Schule 2020‘ mit 7.588.872 Euro rechnen, um Schulgebäude instand zu setzen, Sporthallen zu sanieren oder die digitale Infrastruktur der Schulen zu verbessern. Angesichts der dringend notwendigen Sanierungen und des Bedarfs bei der digitalen Ausstattung unserer Schulen freuen wir uns sehr über diese Initiative aus Düsseldorf. Dass kein Eigenanteil des Kreises notwendig ist, um die Mittel zu erhalten, ist ein weiterer Bonus des Programms.
Wir wollen, dass die Verwaltung nun baldmöglichst mit den Schulen einen Dialog startet und ein entsprechendes Konzept erstellt. Unser Ziel ist, dass die Landesmittel schnell für die Verbesserung der Schulinfrastruktur eingesetzt werden. Wir GRÜNE können uns dabei vorstellen, dass zum Beispiel die Klassenräume der Förderschule Mindenerwald ausgebaut werden, denn die derzeitigen Räume sind für 15 Schüler plus Integrationshelfer viel zu klein. Auch die Berufskollegs haben Investitionsbedarf bei der Ausstattung mit neuen Medien, Notebooks, Smart Boards und berufsspezifischer Anwendungssoftware“.
Zum Hintergrund:
Die Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN haben das Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ im Umfang von zwei Milliarden Euro für die Kommunen in NRW initiiert. Die Verteilung der Mittel erfolgt zu 50 Prozent nach der Summe der Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz in den Jahren 2011-2015 und zu 50 Prozent nach der Schulpauschale im Jahr 2016. Die Mittel werden in einem Zeitraum von vier Jahren zu gleichen Teilen ausgezahlt. Die Auszahlung und Abwicklung der Mittel erfolgt über die NRW.Bank auf Antrag, dem ein entsprechendes Konzept beiliegen muss. Die Zins- und Tilgungsleistungen für die Kredite der NRW.Bank übernimmt das Land NRW.
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Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN, KTF-Minden-Lübbecke
Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“
Sehr geehrter Herr Dr. Niermann,
der Kreistag Minden-Lübbecke möge beschließen:
Der Kreistag Minden-Lübbecke begrüßt das Vorhaben der rot-grünen Landesregierung, mit dem Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ unserem Kreis Minden-Lübbecke Investitionsmittel in Höhe von insgesamt 7.588.872 Euro über einen Zeitraum von vier Jahren zukommen zu lassen. Die Mittel können für Investitionen im Bereich der Schulinfrastruktur eingesetzt werden, ein Eigenanteil des Kreises ist nicht notwendig.
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah mit den Schulen in den Dialog zu treten und auf dieser Basis ein Konzept zu erstellen, wie die Investitionsmittel verausgabt werden sollen. Dabei soll sie auch auf das kostenlose Angebot der NRW.Bank, Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Minden-Lübbecke durchzuführen, zurückgreifen, sofern dies bei den konkreten Projekten möglich ist. Ziel soll es sein, bereits spätestens Anfang 2017 ein fertiges Konzept entwickelt zu haben, damit die Mittel schnell abgerufen werden können.
Begründung:
Mit dem Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ unterstützt die rot-grüne Landesregierung in den Jahren 2017-2020 Kommunen bei Investitionsmaßnahmen im schulischen Bereich in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro. Dies begrüßt unsere Fraktion ausdrücklich.
Die Mittel werden in einem Zeitraum von vier Jahren zu gleichen Teilen ausgezahlt. Die Auszahlung und Abwicklung der Mittel erfolgt über die NRW.Bank auf Antrag, dem ein entsprechendes Konzept beiliegen muss. Die Zins- und Tilgungsleistungen für die Kredite der NRW.Bank übernimmt das Land NRW. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent, so dass ein Eigenanteil nicht notwendig ist.
Die Verteilung der Mittel erfolgt zu 50 Prozent nach der Summe der Schlüsselzuweisung nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz in den Jahren 2011-2015 und zu 50 Prozent nach der Schulpauschale im Jahr 2016, so dass unserer Kreis Mittel in Höhe von insgesamt rund 7.588.872 Euro zustehen.
Förderfähig sind Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Schulgebäuden, Investitionen an Sportanlagen, sofern sie sich auf dem Schulgelände befinden, sowie Investitionen in die digitale Infrastruktur der Schulen (z.B. in Form von LAN, WLAN bzw. die Beschaffung von Geräten wie Beamer, Whiteboards oder Laptops/PCs).
Die NRW.Bank hat angeboten, entgeltfrei Beratungsmaßnahmen in Form von Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchzuführen. Wir halten es für sinnvoll, dass auf dieses Angebot zurückgegriffen wird.
Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, halten wir es für notwendig, dass die Verwaltung zeitnah ein Gesamtkonzept für unseren Kreis erstellt, bei dem die einzelnen Schulen miteinbezogen werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Uwe Lämmel Petra Walter-Bußmann
Stellvertretender Fraktionssprecher Geschäftsführerin