Der Krankenhausbedarfsplan NRW aus dem Jahr 2022

Die neuen Rahmenvorgaben des Krankenhausplans NRW 2022 wurden am 27. April 2022 veröffentlicht. Hierin hat die Landesregierung die Kriterien für die Bewertung von Leistungen der NRW-Krankenhäuser und ihre Arbeitsgrundlage verändert. Zukünftig sollen Kliniken neben einer Basisversorgung, die aus der Inneren Medizin und der Chirurgie besteht, jeweilige medizinische Schwerpunkte ausbilden. So wird dann eine Klinik für Hüft-OPs zuständig sein, eine andere bei Schlaganfällen. Die Bildung von entsprechenden Zentren hat zum Ziel, dass zukünftig spezielle Therapieverfahren oder Operationen nur dort ausgeführt werden, wo eine festgelegte und im Vergleich zu den bisherigen Regelungen deutlich erhöhte Mindestmenge an entsprechenden Leistungen erbracht wird. Dadurch werden die medizinische Expertise und Erfahrung und damit die Qualität in den Vordergrund gerückt.

Konkret weist der Krankenhausplan verschiedene Leistungsbereiche aus, die sich an die medizinischen Fachgebiete wie etwa Allgemeine Innere Medizin, Kardiologie, Onkologie oder Orthopädie anlehnen oder an konkrete Unterdisziplinen wie zum Beispiel Stammzellentransplantation oder Hüft- und Wirbelsäulen-OPs. Für jede Disziplin werden Qualitätsvorgaben gemacht – auch zum Personal und zur Ausstattung. 

Für die Planung der medizinischen Leistungen je Krankenhaus ist mit dem neuen Krankenhausplan künftig nicht mehr die Bettenzahl das zentrale Kriterium. Vielmehr wird zur Ermittlung des stationären Bedarfs die jährliche Fallzahl je medizinischer Leistung, etwa bei Hüft- und Knie-Prothesen, Organtransplantationen oder Geburtshilfe herangezogen. 

Um die Kombination von Basisversorgung und Spezialisierung zu gewährleisten bedient sich der Krankenhausplan des Mittels der Entfernungsberechnung für die Patient*innen. So soll für 90% der Bürger*innen in 20 Autominuten ein Krankenhaus erreichbar sein, so dass sie die Basisleistungen (Innere Medizin und Chirurgie) in Anspruch nehmen können. Auch die Notfallambulanz und die Intensivmedizin müssen flächendeckend vorhanden sein. Außerdem werden für weitere medizinische Bereiche Entfernungsziele festgeschrieben, um keine Versorgungslücken aufkommen zu lassen. So gelten z.B. für die Geburtshilfe und die Kinder- und Jugendmedizin eine Erreichbarkeit von 40 Fahrtzeitminuten. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den Fahrtzeitangaben um landesweite Durchschnittsangaben handelt und es zu erwarten ist, dass die Dichte in städtischen Ballungszentren größer ist als in ländlichen Regionen und damit auch in unserem Kreis.

Der Krankenhausplan NRW ist für die Kliniken im Kreis Minden-Lübbecke bindende Voraussetzung des Handelns. Erst mit der Aufnahme in den Krankenhausplan ergeben sich mögliche Ansprüche auf Investitionsförderung. Die Mühlenkreiskliniken haben sich bereits im Jahr 2021 beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGSNRW mit einem Förderantrag beworben, der die konkreten Vorgaben des neuen Krankenhausbedarfsplans NRW aus dem Jahr 2022 frühzeitig aufgegriffen hat. Es war unserer Ansicht nach klug, das Gutachterbüro Lohfert & Lohfert zu engagieren, das sich a) bereits in der Krankenhauslandschaft in Minden-Lübbecke auskannte und b) an der Entwicklung des Krankenhausplans für NRW beteiligt war. Damit haben die Mühlenkreiskliniken Weitsicht hinsichtlich der zukünftigen Krankenhausentwicklung bewiesen und liegen dadurch bei den antragstellenden Kliniken in NRW ganz weit vorn auf der Liste.

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