Hilfe darf nicht am vollen Terminkalender scheitern

GRÜNE Kreistagsfraktion begrüßt Unterstützung der Kreisverwaltung für zusätzliche Stelle in der Frauenberatung

Die GRÜNE Kreistagsfraktion Minden-Lübbecke spricht sich klar für die Aufstockung der Frauenberatungsstelle Minden aus. Im Gleichstellungsausschuss wurde ausführlich über die aktuelle Situation der Frauenberatungsstellen im Kreis berichtet — und dabei wurde deutlich: Die zusätzliche Vollzeitstelle in Minden ist notwendig.

„Wer die Berichte und Fallbeispiele im Gleichstellungsausschuss gehört hat, kann nicht ernsthaft zur Tagesordnung übergehen. Eine Aufstockung der Frauenberatung ist keine politische Geschmacksfrage, sondern eine Frage von Anstand und Verantwortung“, erklärt Sandra Spönemann, gleichstellungspolitische Sprecherin der GRÜNEN.

Die Frauenberatungsstellen in Minden und Espelkamp leisten wichtige Unterstützung für Frauen in Krisen- und Konfliktsituationen sowie bei Gewalterfahrungen. Der aktuelle Aufnahmestopp und die eingeschränkten Kapazitäten zeigen jedoch, dass die bestehenden Strukturen an ihre Grenzen stoßen. Besonders deutlich wurde: In Minden wird aufgrund der tatsächlichen Auslastung eine zusätzliche Vollzeitstelle benötigt.

„Ein Aufnahmestopp in der Frauenberatung ist kein normales Kapazitätsproblem. Er bedeutet im Zweifel, dass Frauen in gefährlichen Situationen nicht rechtzeitig erreicht werden. Das darf ein Kreis nicht einfach hinnehmen“, so Spönemann.

Die GRÜNEN begrüßen ausdrücklich, dass die zusätzliche Stelle auch von Seiten der Kreisverwaltung Unterstützung findet. „Das ist ein wichtiges Signal. Wenn Verwaltung, Fachpraxis und Politik erkennen, dass der Bedarf da ist, dann sollte die Konsequenz klar sein: Wir müssen diese Stelle absichern.“

Auch bundespolitisch ist die Richtung eindeutig: Mit dem Gewalthilfegesetz wurde eine Grundlage für ein verlässliches Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt geschaffen. Die Sicherstellungsverantwortung tritt 2027 in Kraft, der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Frauen und ihre Kinder ab 2032. Der Bund unterstützt den Ausbau von 2027 bis 2036 mit insgesamt rund 2,6 Milliarden Euro.

„Das Gewalthilfegesetz zeigt: Schutz und Beratung bei Gewalt sind keine freiwillige Kür. Der Kreis Minden-Lübbecke sollte deshalb nicht warten, bis er irgendwann muss. Er sollte jetzt handeln, weil es fachlich notwendig und menschlich selbstverständlich ist“, so Spönemann abschließend.

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